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HAUPTSCHULE
in die M 7
Ihr
Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des
M-Zweiges eintreten, wenn es im
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6
folgende Bedingungen erfüllt:
-
bei einem Schnitt
von 2,66 und besser (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der
Erziehungsberechtigten
uneingeschränkt möglich
-
ab einem Schnitt
von 3,00 und schlechter (D, M, E):
auf Antrag der
Erziehungsberechtigten und
Bestehen einer
Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden
Schule
in die M 8
Ihr
Kind kann von der 7. Klasse
Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8
des M-Zuges eintreten, wenn es im
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7
folgende Bedingungen erfüllt:
-
bei einem
Durchschnitt von 2,33 und besser (D,
M, E): Übertritt auf Antrag der
Erziehungsberechtigten
uneingeschränkt möglich
-
bei einem
Durchschnitt von 2,66 und schlechter
(D, M, E): Auf Antrag der
Erziehungsberechtigten und
Bestehen einer Aufnahmeprüfung an
der aufnehmenden Schule
in die M 9
Ihr
Kind kann von der 8. Klasse
Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9
des M-Zuges eintreten, wenn es im
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8
folgende Bedingungen erfüllt:
-
bei einem
Durchschnitt von 2,33 und besser (D,
M, E): Übertritt auf Antrag der
Erziehungsberechtigten
uneingeschränkt möglich
-
bei einem
Durchschnitt von 2,66 und schlechter
(D, M, E): Auf Antrag der
Erziehungsberechtigten und
Bestehen einer Aufnahmeprüfung an
der aufnehmenden Schule
in die M 10
Ihr
Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des
M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende
Bedingungen erfüllt:
-
wenn der
qualifizierende Hauptschulabschluss
mit der Durchschnittsnote 2,33 oder
besser (D, M, E) erworben wurde:
Übertritt auf Antrag der Eltern
uneingeschränkt möglich
-
wenn der
qualifizierende Hauptschulabschluss
mit der Durchschnittsnote 2,66 und
schlechter (D, M, E) erworben wurde:
Übertritt auf Antrag der Eltern
und Bestehen einer
Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden
Schule
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REALSCHULE
in die 5. Klasse R 6
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das
Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule
zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch,
Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran.
Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von
mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten
Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung
festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten
Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in
einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den
Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern
werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen
Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4
erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden,
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis
der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten
Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens
einen Notendurchschnitt von 2,5.
in die 6. Klasse R 6
Von der 5.
Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule:
Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule in die
Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der
Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine
Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit
einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen
Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
in die 7./8./9. Klasse R 6
Von der
Haupt-/Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis
2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern
nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener
Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Von der Wirtschaftsschule oder
M-Klassen der Haupt-/Mittelschule:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere
Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit
möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die
aufnehmende Realschule.
in die
10.Klasse R 6
Nur
möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und
Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
öffentlicher oder staatlich anerkannter
Gymnasien, Wirtschaftsschulen und
Mittlerer-Reife-Klassen der
Haupt-/Mittelschulen, wenn diesen die
Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken
auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in
Vorrückungsfächern, die auch in der
entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule
unterrichtet werden, nicht mehr als einmal
die Note 5 aufweist.
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in allen anderen Fällen:
Beratung durch die aufnehmende Realschule!!!
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GYMNASIUM
in die 5. Klasse Gymnasium
Von der 4. Jahrgangsstufe
Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das
Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule
zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch,
Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran.
Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von
mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und
Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung
maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der
aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten
Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in
einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den
Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern
werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen
Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4
erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden,
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der
Haupt-/Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln.
Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im
Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und
Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die
Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter
Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit
einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
in die 6. Klasse Gymnasium
Von
der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule:
Von der Haupt-/Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6.
Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel
in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen
Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
in
die 7. oder höhere Klassen Gymnasium
Von der 7. und
höheren Klassen der Haupt-/Mittelschule bzw.
R 6 in die nächsthöhere Klasse des
Gymnasiums: Übertritt möglich nach
bestandener Aufnahmeprüfung.
Übertritt
nach Mittlerem Schulabschluss
Nach dem Erwerb
eines mittleren Schulabschlusses ist ein
Übertritt in das Gymnasium unter folgenden
Voraussetzungen möglich:
-
Eintritt in Jahrgangsstufe 10:
nach einer Aufnahmeprüfung und
Probezeit grundsätzlich möglich
-
Direkteintritt in
Jahrgangsstufe 10 ohne
Aufnahmeprüfung:
Schülerinnen und Schüler die im
Abschlusszeugnis einen
Notendurchschnitt von mindestens 3,0
in den Vorrückungsfächern erzielt
haben, können ohne Aufnahmeprüfung
und Probezeit in die Jahrgangsstufe
10 des Gymnasiums eintreten. Die
Nachholfrist für die zweite
Fremdsprache beträgt in der Regel
ein Jahr. Die zweite Fremdsprache
kann durch eine spät beginnende
Fremdsprache ersetzt werden, wenn
diese Fremdsprache in den
Jahrgangsstufe 10 bis 12 mit
insgesamt 12 Wochenstunden belegt
wird. (§ 31 Abs. 3 GSO)
-
Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11:
Für sehr gute Schülerinnen und
Schüler der Wahlpflichtfächergruppe
III a der Realschule (mit
fortgeführter zweiter Fremdsprache)
besteht bei einem Notenschnitt von
1,5 in Deutsch, Mathematik und einer
Fremdsprache die Möglichkeit des
direkten Übertritts in Jgst. 11 des
achtjährigen Gymnasiums ohne
Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Zusätzlich benötigen diese Schüler
ein pädagogisches Gutachten der
abgebenden Schule, in dem ein über
den Mittleren Abschluss
hinausgehender Leistungsstand
bescheinigt wird, der für einen
direkten Einstieg in die
Qualifikationsphase notwendig ist
und einen erfolgreichen Durchgang
erwarten lässt (§ 31 Abs. 4 GSO)
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