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externe Bewerber am Ende dieser Seite!!!
Abschlussprüfung für den
Mittleren Schulabschluss an der Hauptschule
Allgemeine Hinweise
Die
10. Klasse führt zum mittleren Schulabschluss der
Hauptschule und schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Maßgebend für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses
sind die Abschlussfächer, d.h.
die
Prüfungsfächer sowie die übrigen Fächer, ausgenommen
Sport.
Prüfungsfächer sind: Deutsch, Mathematik, Englisch und
nach Wahl des Schülers das Fach
Arbeit-Wirtschaft-Technik oder das vom Schüler besuchte
Wahlpflichtfach
1.
Art und Umfang der Abschlussprüfung:

Die
Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern
Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. nichtdeutsche
Muttersprache stellt das Ministerium.
Die
übrigen Aufgaben stellt die Schule auf der Grundlage des
Lehrplans für die 10. Jahrgangsstufe (Ausnahme AWT für
Externe)
2.
Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache
Bei
Aussiedlerschülern sowie Schülern mit nichtdeutscher
Muttersprache kann die Abschlussprüfung im Fach Englisch
auf Antrag durch eine Prüfung in der nichtdeutschen
Muttersprache ersetzt werden. (Ein solcher Antrag muss
jedoch bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10
gestellt worden sein.)
Diese Schüler können, wenn sie aus nicht selbst zu
vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand
im Fach Englisch nicht haben und trotzdem in die 10.
Jahrgangsstufe der Hauptschule aufgenommen worden sind,
ihre Leistungsnachweise statt im Fach Englisch mittels
eines Fernverfahrens in ihrer Muttersprache erbringen.
Diese Fernprüfung besteht aus einer ersten und zweiten
Zwischenprüfung sowie der Abschlussprüfung.
Inhalt der Fernprüfung ist eine Übersetzung eines
deutschen Textes in die jeweilige Muttersprache und
weitere Aufgabenstellung, die auch sprachproduktive
Leistungen vom Schüler erfordert (z. B. kurze
schriftliche Darstellung von Sachverhalten, Äußerung von
Meinungen, Entwerfen von Dialogtexten etc.).
3.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für die
freiwillige mündliche Prüfung, die Festsetzung der
Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses sowie für den
Notenausgleich.
Den Vorsitz führt der/die Schulleiter/in.
4.
Bewertung der Leistungen:
Die
Prüfungsleistungen werden von jeweils zwei Lehrern
bewertet.
Die
Prüfungsnote
-
im Fach Deutsch errechnet sich im Verhältnis 3
(schriftlich) : 1 (mündlich)
-
im Fach Englisch im Verhältnis 2 (schriftlich) : 1
(mündlich)
-
in den Wahlpflichtfächern wird sie aus den Noten der
praktischen und schriftlichen Prüfung
als Gesamtnote in pädagogischer Verantwortung
festgesetzt.
Der
Prüfungsausschuss kann Schülern mit der Gesamtnote 6 in
einem Abschlussfach oder der Gesamtnote 5 in zwei
Abschlussfächern Notenausgleich gewähren, wenn sie
-
in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
-
in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
-
in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3 erreicht
haben.
5.
Freiwillige mündliche Prüfung:
Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung
unterziehen
-
in einem Prüfungsfach, wenn sich Jahresfortgangsnote
und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden
und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die
schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
-
in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die
Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6
bewertet worden sind.
Die
Note der mündlichen Prüfung wird zur Prüfungsnote oder
zur Jahresfortgangsnote im Verhältnis 1:2 gewichtet.
Der
Prüfungsausschuss stellt nach schriftlicher bzw.
praktischer Prüfung fest, ob die Voraussetzungen für die
Teilnahme an der mündlichen Prüfung vorliegen. Die
mündliche Prüfung entfällt, wenn feststeht, dass die
Abschlussprüfung nicht bestanden ist.
Die
mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung; Dauer je Fach
10 Min.
Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen werden die
Prüfungs- und Gesamtnoten durch den Prüfungsausschuss
festgesetzt.
6.
Festsetzung der Zeugnisnoten und des
Prüfungsergebnisses:
Der
Prüfungsausschuss entscheidet über die Gesamtnote in den
Fächern. Sie ergibt sich aus der Jahresfortgangsnote und
der Prüfungsnote; die Prüfungsnote gibt im allgemeinen
den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann
überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des
Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in
dem betreffenden Fach mehr entspricht als die
Prüfungsnote.
In
Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als
Gesamtnoten.
Der
Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der Gesamtnoten
über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses. Dieser
ist nicht erreicht bei
-
Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht
Notenausgleich gewährt wird,
-
Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht
Notenausgleich gewährt wird,
-
Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.
Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches
Sport.
7.
Nachholung/Wiederholung:
Wer
infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an
der Abschlussprüfung ganz oder teilweise nicht
teilgenommen hat, kann diese nachholen. Der
Nachholtermin wird vom Ministerium festgesetzt.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal
zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch.
Die
Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal
wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die
Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der
Genehmigung der Schulleitung.
8. Teilnahme von anderen/externen
Bewerbern an der
Abschlussprüfung
An
der Abschlussprüfung können auch Bewerber teilnehmen,
die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich
anerkannten Hauptschule sind. Soweit sie Schüler sind,
müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe
10 befinden.
Die
Bewerber müssen den Antrag unter Angabe des von ihnen
gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der
Hauptschule stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt
und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben.
Später eingehende Anträge können nur in begründeten
Ausnahmefällen berücksichtig werden.
Prüfungsfächer sind
•
Deutsch, Mathematik, Englisch ferner
•
Arbeit-Wirtschaft-Technik,
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und
Physik/Chemie/Biologie sowie
•
nach Wahl des Bewerbers eines der Wahlpflichtfächer oder
Wahlfächer, ausgenommen Kurzschrift
Die
Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei
Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei
Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der
nichtdeutschen Muttersprache ersetzt.
Bei
der Prüfung in Deutsch, Mathematik, Englisch (bzw.
Muttersprache) und in den Wahlpflichtfächern vgl.
Prüfung für interne Schüler.
In
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und
Physik/Chemie/Biologie findet die Prüfung mündlich statt
und dauert jeweils mindestens 15 Min.
Den
Prüfungsstoff bilden Lehrplaninhalte der Jahrgangsstufe
10, mit denen sich der Bewerber besonders gründlich
beschäftigt hat; mindestens die Hälfte der Prüfungszeit
muss den anderen Lerninhalten des Lehrplan der
Jahrgangsstufe 10 vorbehalten bleiben.
Im
Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik werden die Aufgaben durch
das BayStMUK erstellt. Dabei wird der Lehrplan der
Jahrgangsstufe 10 der jeweiligen Schulart
berücksichtigt.
Bewerber können sich freiwillig einer mündlichen Prüfung
in den Fächern unterziehen, in denen sie die Note 5 oder
6 erzielt haben, höchstens jedoch in zwei Fächern.
Die
Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich
ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten
Leistungen.
Die
Note einer freiwilligen mündlichen Prüfungsleistung wird
im Verhältnis zur Note der bisher erbrachten
Prüfungsleistungen wie 1:2 gewichtet.
Das
Bestehen der Abschlussprüfung richtet sich nach § 39
Abs. 9 und 10 VSO; vgl. interne Bedingungen.
9.
Das Abschlusszeugnis bzw. Jahreszeugnis
Der
mittlere Schulabschluss wird durch das Abschlusszeugnis
der 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule nachgewiesen.
Schüler, die den mittleren Schulabschluss nicht erreicht
haben, erhalten ein Jahreszeugnis mit den
Jahresfortgangsnoten; hierbei wird vermerkt, dass sich
der Schüler ohne Erfolg der Abschlussprüfung unterzogen
hat.
Informationen zur Teilnahme an der Mittleren Reife
Prüfung am M-Zug der HS als Externer
neu seit 1. Januar 2003
VSO §40a
Anmeldung:
bis
spätestens 1. März an einer M10-Schule
Inhalt der Prüfung:
7
Fächer
schriftlich:
D, M, E, AWT
mündlich:
PCB, GSE
praktisch:
eines von KtB, HsB GtB
und
eines von den Wahlpflichtfächern:
Ku, Mu, Informatik
Hinweis: In AWT muss der gesamte Stoff gelernt werden;
PCB und GSE können partiell Schwierigkeiten bereiten;
das praktische Fach muss komplett neu erworben werden;
eine enge Zusammenarbeit mit den HS-Lehrern ist wichtig
Vorbereitungshilfen: Stark-Verlag
Unbedingt beachten: Es liegen noch keine Erfahrungswerte
vor; lange Vorbereitungszeit vermutlich nötig;
Vorbereitungshilfen bisher kaum vorhanden!!!