Grund- und Mittelschule Benediktbeuern
Startseite
Bestimmungen Quali
Sonst. Bestimm. Quali
M-Zug
Übertrittsregelungen
Einschreibung
Mittlerer Schulabschluss
M10-Aufgaben
 


==> Hinweise für externe Bewerber am Ende dieser Seite!!!
 

Abschlussprüfung für den Mittleren Schulabschluss an der Hauptschule 

Allgemeine Hinweise            

 Die 10. Klasse führt zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule und schließt mit einer Abschlussprüfung ab.

Maßgebend für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses sind die Abschlussfächer, d.h. die Prüfungsfächer sowie die übrigen Fächer, ausgenommen Sport.

Prüfungsfächer sind: Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Schülers das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik oder das vom Schüler besuchte Wahlpflichtfach

 1. Art und Umfang der Abschlussprüfung:

Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. nichtdeutsche Muttersprache stellt das Ministerium.

Die übrigen Aufgaben stellt die Schule auf der Grundlage des Lehrplans für die 10. Jahrgangsstufe (Ausnahme AWT für Externe)

2. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache

Bei Aussiedlerschülern sowie Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache kann die Abschlussprüfung im Fach Englisch auf Antrag durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt werden. (Ein solcher Antrag muss jedoch bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt worden sein.)

Diese Schüler können, wenn sie aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand im Fach Englisch nicht haben und trotzdem in die 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule aufgenommen worden sind, ihre Leistungsnachweise statt im Fach Englisch mittels eines Fernverfahrens in ihrer Muttersprache erbringen.

Diese Fernprüfung besteht aus einer ersten und zweiten Zwischenprüfung sowie der Abschlussprüfung.

Inhalt der Fernprüfung ist eine Übersetzung eines deutschen Textes in die jeweilige Muttersprache und   weitere Aufgabenstellung, die auch sprachproduktive Leistungen vom Schüler erfordert (z. B. kurze schriftliche Darstellung von Sachverhalten, Äußerung von Meinungen, Entwerfen von Dialogtexten etc.).

3. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für die freiwillige mündliche Prüfung, die Festsetzung der Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses sowie für den Notenausgleich.

Den Vorsitz  führt der/die Schulleiter/in.

4. Bewertung der Leistungen:

Die Prüfungsleistungen werden von jeweils zwei Lehrern bewertet.

Die Prüfungsnote

  • im Fach Deutsch errechnet sich im Verhältnis 3 (schriftlich) : 1 (mündlich)
  • im Fach Englisch im Verhältnis 2 (schriftlich) : 1 (mündlich)
  • in den Wahlpflichtfächern wird sie aus den Noten der praktischen und schriftlichen Prüfung als Gesamtnote in pädagogischer Verantwortung festgesetzt.

Der Prüfungsausschuss kann Schülern mit der Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder der Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern Notenausgleich gewähren, wenn sie

  • in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
  • in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
  • in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.

5. Freiwillige mündliche Prüfung:

Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen

  1. in einem Prüfungsfach, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
  2. in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.

Die Note der mündlichen Prüfung wird zur Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote im Verhältnis 1:2 gewichtet.

Der Prüfungsausschuss stellt nach schriftlicher bzw. praktischer Prüfung fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung vorliegen. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn feststeht, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden ist.

Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung; Dauer je Fach 10 Min.

Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen werden die Prüfungs- und Gesamtnoten durch den Prüfungsausschuss festgesetzt.

6. Festsetzung der Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses:

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gesamtnote in den Fächern. Sie ergibt sich aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote; die Prüfungsnote gibt im allgemeinen den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.

In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.

Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der Gesamtnoten über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses. Dieser ist nicht erreicht bei

  • Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
  • Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
  • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.

Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.

7. Nachholung/Wiederholung:

Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung ganz oder teilweise nicht teilgenommen hat, kann diese nachholen. Der Nachholtermin wird vom Ministerium festgesetzt.

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch.

Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung.

8. Teilnahme von anderen/externen Bewerbern an der Abschlussprüfung

An der Abschlussprüfung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Hauptschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangs­stufe 10 befinden.

Die Bewerber müssen den Antrag unter Angabe des von ihnen gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Hauptschule stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Später eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtig werden.

Prüfungsfächer sind

• Deutsch, Mathematik, Englisch ferner

• Arbeit-Wirtschaft-Technik, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Physik/Chemie/Biologie sowie

• nach Wahl des Bewerbers eines der Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer, ausgenommen Kurzschrift

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt.

Bei der Prüfung  in Deutsch, Mathematik, Englisch (bzw. Muttersprache) und in den Wahlpflichtfächern vgl. Prüfung für interne Schüler.

In Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Physik/Chemie/Biologie findet die Prüfung mündlich statt und dauert jeweils mindestens 15 Min.

Den Prüfungsstoff bilden Lehrplaninhalte der Jahrgangsstufe 10, mit denen sich der Bewerber besonders gründlich be­schäftigt hat; mindestens die Hälfte der Prüfungszeit muss den anderen Lerninhalten des Lehrplan der Jahrgangsstufe 10 vorbehalten bleiben.

Im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik werden die Aufgaben durch das BayStMUK erstellt.  Dabei wird der Lehrplan der Jahrgangsstufe 10 der jeweiligen Schulart berücksichtigt.

Bewerber können sich freiwillig einer mündlichen Prüfung in den Fächern unterziehen, in denen sie die Note 5 oder 6 erzielt haben, höchstens jedoch in zwei Fächern.

Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.

Die Note einer freiwilligen mündlichen Prüfungsleistung wird im Verhältnis zur Note der bisher erbrachten Prüfungs­leistungen wie 1:2 gewichtet.

Das Bestehen der Abschlussprüfung richtet sich nach § 39 Abs. 9 und 10 VSO; vgl. interne Bedingungen.

9. Das Abschlusszeugnis bzw. Jahreszeugnis

Der mittlere Schulabschluss wird durch das Abschlusszeugnis der 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule nachgewiesen.

Schüler, die den mittleren Schulabschluss nicht erreicht haben, erhalten ein Jahreszeugnis mit den Jahresfortgangsnoten; hierbei wird vermerkt, dass sich der Schüler ohne Erfolg der Abschlussprüfung unterzogen hat.                                                                        

 

Informationen zur Teilnahme an der Mittleren Reife Prüfung am M-Zug der HS als Externer

neu seit 1. Januar 2003 VSO §40a

Anmeldung:

bis spätestens 1. März an einer M10-Schule

Inhalt der Prüfung:

7 Fächer

schriftlich:

D, M, E, AWT

mündlich:

PCB, GSE

praktisch:

eines von KtB, HsB GtB

und eines von den Wahlpflichtfächern:

Ku, Mu, Informatik

Hinweis: In AWT muss der gesamte Stoff gelernt werden; PCB und GSE können partiell Schwierigkeiten bereiten; das praktische Fach muss komplett neu erworben werden; eine enge Zusammenarbeit mit den HS-Lehrern ist wichtig

Vorbereitungshilfen: Stark-Verlag

Unbedingt beachten: Es liegen noch keine Erfahrungswerte vor; lange Vorbereitungszeit vermutlich nötig; Vorbereitungshilfen bisher kaum vorhanden!!!