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M-Zug, M-Klasse, M-Kurs, was ist das?
„M“ steht für Mittlere Reife: Die Hauptschule bietet seit dem Schuljahr 1999/2000 einen vierjährigen Bildungsgang an, einen M-Zug, der in eigenen Klassen und Kursen (M-Klassen und M-Kursen) zum mittleren Schulabschluss führt. Der M-Zug beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (M7) und endet in der 10. Klasse (M10) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss.
In weniger dicht besiedelten Gegenden Bayerns ist es notwendig, dass sich Hauptschulen in einem Verbund zur Bildung von M-Klassen zusammenfinden. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden auch M-Kurse eingerichtet, in denen die für den M-Zug geeigneten Schülerinnen und Schüler zusätzlichen Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erhalten.
Was bringt der M-Zug den Schülerinnen und Schülern?
- Sie können innerhalb der eigenen Schulart Hauptschule über vier Jahre konsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden.
- Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen.
- Der Unterricht im M-Zug legt seinen Schwerpunkt auf Deutsch, Mathematik und Englisch.
- Weiterer Schwerpunkt ist das Lernfeld Arbeitslehre und die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben.
Was bringt der M-Zug der Hauptschule?
Die Hauptschule insgesamt profitiert vom M-Zug:
- Sie ist künftig eine Angebotsschule – wie das Gymnasium und die Realschule.
Wer darf in den M-Zug hinein?
In die M7 (M-Klasse der Jahrgangsstufe 7) dürfen Schülerinnen und Schüler,
- die im Zwischenzeugnis der 6. Klasse die Durchschnittsnote 2,66 aus Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben.
- in den übrigen Fällen entscheidet die Lehrerkonferenz in Zusammenarbeit mit den Eltern.
- Natürlich gibt es auch später noch Möglichkeiten, in die M8, M9 oder M10 zu gelangen.
=> Näheres siehe "Übertrittsregelungen" bzw. unten!
Was wird im M-Zug gelernt?
Grundlage für Unterricht und Erziehung ist der Lehrplan für die Hauptschule, aber:
- die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss,
- die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt,
- die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich,
- die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
- der mittlere Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10
- der erfolgreiche Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9
- der qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) durch Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung
Wie geht es nach der Hauptschule weiter?
Mit dem mittleren Abschluss stehen Wege offen:
- qualifizierte Ausbildung in einem anspruchsvollen Beruf
- Berufsoberschule (für Bewerber mit Berufsausbildung)
- Fachoberschule (für Bewerber ohne Berufsausbildung)
- Laufbahn der Fachlehrer und Förderlehrer
Die Vorteile des M-Zugs auf einen Blick:
- kein Wechsel der Schulart
- kürzere Schulwege
- vertraute Unterrichtsmethoden
- Klassenlehrerprinzip
- verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
Aufnahme in die Mittlere-Reife-Klassen
In die Jahrgangsstufe 7 werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Schüler aufgenommen, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben; auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Lehrerkonferenz die Aufnahme auch bei einer Durchschnittsnote von 2,66 zulassen, in besonders gelagerten Fällen auch darüber hinaus, wenn für den Schüler aufgrund seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, den mittleren Schulabschluss zu erwerben; für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache gilt VSO § 5 Abs. 5 entsprechend.
In die Jahrgangsstufen 8 und 9 werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Schüler aufgenommen, die im Zwischenzeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben; auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Lehrerkonferenz die Aufnahme auch bei einer Durchschnittsnote von 2,66 zulassen, in besonders gelagerten Fällen auch darüber hinaus, wenn für den Schüler aufgrund seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, den mittleren Schulabschluss zu erwerben; für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache gilt VSO § 5 Abs. 5 entsprechend.
In die Jahrgangsstufe 10 werden Schüler mit qualifizierendem Hauptschulabschluss aufgenommen, die eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben; wurde der qualifizierende Hauptschulabschluss mit dem Fach Muttersprache erworben, so tritt dieses an die Stelle des Faches Englisch.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Infos unter:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus