Grund- und Mittelschule Benediktbeuern

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            Qualifizierender Hauptschulabschluss

- Besondere Leistungsfeststellung-

Bestimmungen gültig ab dem Schuljahr 2006/2007!!!

1. Die Prüfung im Fach Mathematik:

Das neue Prüfungsformat der Quali-Prüfung besteht aus einem Teil I, in

dem eher offene Aufgabenformen ohne Verwendung des Taschenrechners

und einer Formelsammlung in 30 Minuten zu lösen sind und einem Teil II

mit drei Aufgabengruppen, der den bisherigen Aufgaben der besonderen

Leistungsfeststellung ähnlich ist. Hierfür stehen 70 Minuten zur Verfügung.

Jeder Schüler muss Teil I komplett und aus Teil II die zwei von der Feststellungs-

kommission ausgewählten Aufgabengruppen bearbeiten.

Zeitschema:

Teil I: 8.30 - 9.00 Uhr

Teil II: 9.10 - 10.20 Uhr

Bewertung:

Die Aufteilung der Punkte ist so geregelt, dass in Teil I ein Drittel und in Teil

II zwei Drittel der Gesamtpunktzahl vergeben werden.

 

2. Die Prüfung im Fach Deutsch:

Inhalt – Rechtschreibung:

Beim modifizierten Diktat wird zunächst ein kurzer Text diktiert, der dann

mit Hilfe gelernter Strategien und unter Zuhilfenahme des Wörterbuches

überarbeitet werden muss. Bewertet wird dann die überarbeitete Fassung.

Die weiteren Aufgaben des Rechtschreibteils sind im Anschluss zu bearbeiten,

wobei die Aufgaben gekennzeichnet sind, bei denen der Einsatz des

Wörterbuchs hilfreich sein kann. Aus organisatorischer Sicht ist der Ablauf

wie folgt geregelt:

Nach 15 Minuten wird das überarbeitete Diktat eingesammelt und die weiteren

Aufgaben werden verteilt. Auch hierfür stehen 15 Minuten zur Verfügung.

Um dies zu organisieren, sind 5 Minuten Pause zwischen diesen beiden Prüfungsteilen vorgesehen.

Zeitschema:

Modifiziertes Diktat: 8.30 - 8.45 Uhr

Rechtschreibstrategien: 8.50 - 9.05 Uhr

Textarbeit: 9.15 - 11.45 Uhr

Bewertung:

Sowohl der Rechtschreibteil als auch die Textarbeit werden separat bepunktet.

Die jeweils erreichten Punkte werden zur Bildung der Gesamtprüfungsnote

addiert. Für die Textarbeit werden zwei Drittel, für die Rechtschreibprüfung

ein Drittel der Gesamtpunktzahl vergeben.

Derzeit werden im Übrigen Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung

der deutschen Rechtschreibung von 2006 überholt sind, nicht als Fehler

markiert und bewertet. Diese in der Bekanntmachung vom 27. Juli 2005

(KWMBl S. 246) verfügte Verlängerung der Übergangsfrist endet dann zum

31. Juli 2007. Danach ist die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung

von 2006 verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.

 

3. Die Prüfung im Fach Englisch:

Grundsätzliches:

Die schriftliche Prüfung umfasst künftig folgende Bereiche:

Listening Comprehension

Use of English

Reading Comprehension

Text Production

Zeitschema:

Teile A und B: Listening Comprehension, Use of English 8.30 - 9.00 Uhr

Teile C und D: Reading Comprehension, Text Production 9.10 - 10.10 Uhr

Bewertung:

Wie bisher auch werden für die einzelnen Prüfungsteile separate Punktsummen

gebildet und anschließend addiert. In Teil C und D darf ein zweisprachiges

Wörterbuch verwendet werden. Bei der Auswahl ist darauf zu

achten, dass nur Wörterbücher verwendet werden, die keine zusätzlichen

Informationen enthalten (z.B. formale Hinweise zur Gestaltung von Briefen etc.).

 

4. Allgemeine Hinweise:

Legasthenie:

Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Lese- und Rechtschreibstörung,

die von der Bewertung der Rechtschreibleistung freigestellt sind, entfällt

der gesamte rechtschriftliche Prüfungsteil im Fach Deutsch.

Wenn infolge einer ärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung

ein Nachteilsausgleich definiert ist und dieser Ausgleich während des

Schuljahres gewährt wurde, ist dies auch bei den Prüfungen zum Erwerb

des qualifizierenden Hauptschulabschlusses in gleicher Weise zu berücksichtigen

(z.B. Zeitzuschlag) und im Zeugnis zu vermerken.

 

Alte Bestimmungen:

Aufgaben – Übersicht 

* hier gelten die oben genannten neuen Bestimmungen!!!

Art. 7 (7) BayEUG

§§31,33 VSO

KMS vom 13.9.1999

Nr.IV/2a-S 7501

(2000)-494103

 

 

 

 

 

 

KWMBeibl 1999

S.256

Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt

Fächer

Aufgaben-stellung

Stoffgebiet

Zeit

Wertung

Deutsch*

 

  

 

zentral

durch das

Staats-

ministerium (KM)

Schriftlich und ggf. mündlich:1

Textarbeit

Diktat bis zu 170 Wörter

 

150 Min.*

  30 Min.*

 

 

Jahresfortgangs-
note (Jf)       2fach

+

besondere
Leistungsfest-
stellung2/6 (bL)                        2fach

oder

Deutsch als Zweitsprache

Schriftlich: Textverständnis, Wortschatz

Sprachstrukturen, Rechtschreiben,

Erstellen eines einfachen Textes

Mündlich: Konversation – Sprechen in Alltagssituationen und im Anschluss an Texte

  90 Min.

 

 

  15 Min.

Mathematik*

Schriftlich und ggf. mündlich:1

Rechnen mit Zahlen und Größen, Lösung von Gleichungen, Geometrie

Feststellungskommission wählt zwei von viel Aufgabengruppen aus, die verbindlich zu bearbeiten sind

100 Min.*

 

Jf                 2fach

+

bL               2fach

Englisch*

 

 

zentral

durch das KM

Schriftlich: Listening Comprehension Test – Language Test – Reading Comprehension Test – Text Production

Mündlich:3 Konversation – Alltagssituationen

Kurzreferat – Leistungen bezüglich Intonation/Phonetik (z.B. im Lesetext)

  90 Min.

 

  15 Min.

 

 

 

Jf                 2fach

+

bL2              2fach

oder Muttersprache

Schriftlich: Erörterung, textgebundenes Arbeiten, kein Diktat, sondern Rechtschreibleistungen aus der schriftlichen Gesamtleistung

180 Min.

AWT

durch die Schule: KM kann Aufgaben stellen

Schriftliche: Berufswahlvorbereitung und elementare Wirtschaftskunde

Erkenntnisse aus Betriebserkundungen (eigene Aufgaben für Schüler der anderen Schularten Gy, RS, WS)

  60 Min.

Jf                 1fach

+

bL2              1fach

 

 

Physik/

Chemie/

Biologie

 

 

 

durch die Schule

Schriftlich

  60 Min.

Je:

Jf                 2fach

+

bL2              2fach

Geschichte/

Sozialkunde/

Erdkunde

Schriftlich

   60 Min.

Religions-

lehre

Schriftlich

   50 Min.

Jf                 1fach

+

bL2              1fach

oder Ethik

 

 

Sport

 

 

Praktisch: eine Mannschaftssportart und eine Individualsportart nach Bestimmung der Schule

Schriftlich: allgemeine Fragen des Sports

 

________

  30 Min.

Je:

Jf                 1fach

+

bL                1fach

Kunsterziehung

Praktisch und mündlich

 150 Min.

Musik

Praktisch und mündlich

  30 Min.

 

 

 

 

 

 

KMS vom 15.04.2004

Nr. IV.2-5 S 7413 – 4.29427

 

 

 

 

 

    durch die Schule

Buchführung

Schriftlich: alle Bereiche des Lehrplans Buchführung je nach Gewichtung im Unterricht

  60 Min.

Jf                  1fach

+

bL2               1fach

Informatik

Schriftliche und praktisch:

Frage zur Computertechnik, Aufgaben aus der Standard-Software

120 Min.

Jf                  1fach

+

bL2               1fach

Werken/

Textiles Gestalten

Praktisch

ggf. auch mündlich

150 Min.

Jf                  1fach

+

bL2               1fach

 

Der Teiler 18 (bei 6 Prüfungsfächern) ergibt die Gesamtnote,

die das Erreichen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses bestimmt                                Notensumme: 18 = Gesamtbewertung

 

1 § 31 VSO: Bei Nichterreichen der erforderlichen Gesamtbewertung (3,0) ist freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik möglich.

Genügt die erste Prüfung bereits zur Erreichung der erforderlichen Gesamtnote, so fällt die zweite (ebenfalls gemeldete Prüfung) fort. Freiwillige

mündliche Prüfungen, um beim schon erreichten qualifizierenden Hauptschulabschluss die Noten zu verbessern, sind nicht statthaft. Die Dauer der

zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik beträgt je 10 Minuten.

2 Die Note der besonderen Leistungsfeststellung setz sich in Deutsch als Zweitsprache und in Englisch gleichwertig aus der schriftlichen und der

mündlichen Leistung zusammen.

3 Im mündlichen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Englisch können mehrere Teilnehmer zusammengefasst werden.

4 §31(3) VSO: Mündliche Fragen zu stellen, liegt hier in der Entscheidung der Schule.

5 Durchführung in entsprechender Anwendung der Prüfungsordnung für die Prüfungen in Kurzschrift, Maschinenschreiben, Textverarbeitung

und Textverarbeitung mit Kurzschrift

6 Im Fach Deutsch werden die Prüfungsteile Diktat und Textarbeit im Verhältnis 1:2 gewichtet