| Grund- und Mittelschule Benediktbeuern | ![]() |
|
Qualifizierender Hauptschulabschluss - Besondere Leistungsfeststellung- Bestimmungen gültig ab dem Schuljahr 2006/2007!!! 1. Die Prüfung im Fach Mathematik: Das neue Prüfungsformat der Quali-Prüfung besteht aus einem Teil I, in dem eher offene Aufgabenformen ohne Verwendung des Taschenrechners und einer Formelsammlung in 30 Minuten zu lösen sind und einem Teil II mit drei Aufgabengruppen, der den bisherigen Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung ähnlich ist. Hierfür stehen 70 Minuten zur Verfügung. Jeder Schüler muss Teil I komplett und aus Teil II die zwei von der Feststellungs- kommission ausgewählten Aufgabengruppen bearbeiten. Zeitschema: Teil I: 8.30 - 9.00 Uhr Teil II: 9.10 - 10.20 Uhr Bewertung: Die Aufteilung der Punkte ist so geregelt, dass in Teil I ein Drittel und in Teil II zwei Drittel der Gesamtpunktzahl vergeben werden.
2. Die Prüfung im Fach Deutsch: Inhalt – Rechtschreibung: Beim modifizierten Diktat wird zunächst ein kurzer Text diktiert, der dann mit Hilfe gelernter Strategien und unter Zuhilfenahme des Wörterbuches überarbeitet werden muss. Bewertet wird dann die überarbeitete Fassung. Die weiteren Aufgaben des Rechtschreibteils sind im Anschluss zu bearbeiten, wobei die Aufgaben gekennzeichnet sind, bei denen der Einsatz des Wörterbuchs hilfreich sein kann. Aus organisatorischer Sicht ist der Ablauf wie folgt geregelt: Nach 15 Minuten wird das überarbeitete Diktat eingesammelt und die weiteren Aufgaben werden verteilt. Auch hierfür stehen 15 Minuten zur Verfügung. Um dies zu organisieren, sind 5 Minuten Pause zwischen diesen beiden Prüfungsteilen vorgesehen. Zeitschema: Modifiziertes Diktat: 8.30 - 8.45 Uhr Rechtschreibstrategien: 8.50 - 9.05 Uhr Textarbeit: 9.15 - 11.45 Uhr Bewertung: Sowohl der Rechtschreibteil als auch die Textarbeit werden separat bepunktet. Die jeweils erreichten Punkte werden zur Bildung der Gesamtprüfungsnote addiert. Für die Textarbeit werden zwei Drittel, für die Rechtschreibprüfung ein Drittel der Gesamtpunktzahl vergeben. Derzeit werden im Übrigen Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung von 2006 überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet. Diese in der Bekanntmachung vom 27. Juli 2005 (KWMBl S. 246) verfügte Verlängerung der Übergangsfrist endet dann zum 31. Juli 2007. Danach ist die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung von 2006 verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
3. Die Prüfung im Fach Englisch: Grundsätzliches: Die schriftliche Prüfung umfasst künftig folgende Bereiche: • Listening Comprehension • Use of English • Reading Comprehension • Text Production Zeitschema: Teile A und B: Listening Comprehension, Use of English 8.30 - 9.00 Uhr Teile C und D: Reading Comprehension, Text Production 9.10 - 10.10 Uhr Bewertung: Wie bisher auch werden für die einzelnen Prüfungsteile separate Punktsummen gebildet und anschließend addiert. In Teil C und D darf ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass nur Wörterbücher verwendet werden, die keine zusätzlichen Informationen enthalten (z.B. formale Hinweise zur Gestaltung von Briefen etc.).
4. Allgemeine Hinweise: Legasthenie: Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Lese- und Rechtschreibstörung, die von der Bewertung der Rechtschreibleistung freigestellt sind, entfällt der gesamte rechtschriftliche Prüfungsteil im Fach Deutsch. Wenn infolge einer ärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung ein Nachteilsausgleich definiert ist und dieser Ausgleich während des Schuljahres gewährt wurde, ist dies auch bei den Prüfungen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses in gleicher Weise zu berücksichtigen (z.B. Zeitzuschlag) und im Zeugnis zu vermerken.
Alte Bestimmungen: Aufgaben – Übersicht * hier gelten die oben genannten neuen Bestimmungen!!!
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||